1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Aktiv Umzüge, Einzelunternehmen, Werderstraße 34, 79379 Müllheim, und dem Kunden im Zusammenhang mit Umzügen, Möbelmontagen, Firmen- und Privatumzügen sowie weiteren Dienstleistungen.
2. Leistungsbeschreibung
Aktiv Umzüge bietet folgende Dienstleistungen an:
Deutschlandweite Umzüge
Möbeldemontagen & Möbelmontagen
Bestellung von Halteverbotszonen
Ein- und Auspackarbeiten von Umzugskartons
Verkauf von Umzugsmaterialien
Fachgerechte Verpackungen und Verladung des Umzugsguts
3. Vertragsschluss
Das Angebot für den Umzug wird von Aktiv Umzüge erstellt und dem Kunden per E-Mail oder in schriftlicher Form übermittelt.
Die Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung, z.B. per E-Mail. Mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Rechnung für den Umzug ist vor der Entladung des Umzugsguts fällig und kann entweder bar beim Umzug oder vorab per Überweisung bezahlt werden.
Bei Überweisung reicht es aus, dem zuständigen Teamleiter, Fahrer oder dem verantwortlichen Mitarbeiter eine Überweisungsbestätigung oder einen entsprechenden Nachweis vor der Entladung vorzulegen.
Bei Barzahlung erfolgt die Zahlung direkt beim Umzug.
Hinweis:
Das Pfandrecht (§ 464 HGB) an den Möbeln und Gegenständen bleibt vorbehalten, bis die vollständige Bezahlung erfolgt ist.
5. Stornierung
Der Kunde kann den Auftrag bis drei Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung sind 20% des vereinbarten Gesamtpreises als Entschädigung zu zahlen.
6. Haftung
Die Haftung für Transport-Schäden am Umzugsgut richtet sich nach § 451e HGB (Handelsgesetzbuch).
Bei Transport gilt eine Haftungsbegrenzung von 620 € pro m³ Umzugsgut, soweit keine höhere Versicherung besteht.
Für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, haftet Aktiv-Umzüge unbeschränkt.
Für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, höhere Gewalt oder unsachgemäße Verpackung durch den Kunden entstehen, haftet der jeweilige Kunde.
7. Versicherung
Aktiv-Umzüge ist durch eine betriebliche Haftpflichtversicherung bei der Continentale Versicherung abgesichert.
Aktiv-Umzüge ist durch eine Transportversicherung bei Mannheimer Versicherung AG abgesichert.
8. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, das Umzugsgut rechtzeitig vorzubereiten, bei Bedarf die Halteverbotszonen rechtzeitig zu beantragen und für ausreichende Zugänglichkeit am Umzugstag zu sorgen.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.